- Ofenwelten Küblis
- Administration
Administration - was gilt es zu beachten.
Behörden, Formulare und was es sonst zu beachten gilt.
Was gilt zu beachten:
- Ob Neubau, Umbau oder Ofenwechsel in allen Fällen muss eine Baubewilligung eingeholt werden. (Übereinstimmungserklärung)
- Diese muss dem zuständigen Bauamt zur Bewilligung eingereicht werden.
- Für Kamin- und EI 60 Schachtanlagen erhalten unsere Kunden die VKF-Zulassungs-Dokumente.
- Für alle Wärme-Erzeuger gilt die Leistungserklärung des Herstellers.
Mit wenigen Ausnahmen melden Hersteller ihre Produkte noch beim Schweiz. VKF an. Gültigkeit haben beide Dokumente,
entweder die Leistungserklärung oder der Ausdruck aus dem VKF Register. - Link zum VKF-Register hier klicken.
Wie gehen wir vor:
- Sobald Sie eine Offerte von uns erhalten, (Mail und postalisch), liegt dieser Offerte das Bewilligungsgesuch bei. Darauf
sind alle Punkte, welche durch den Kunden auszufüllen sind, markiert.
Füllen Sie diese Daten aus und senden Sie uns das Formular wieder postalisch zurück bei Auftragserteilung. - Wir werden gerne die restlichen Formalitäten für Sie übernehmen und dem zuständigen Bauamt
alle notwendigen Unterlagen einsenden. (gegen eine pauschale Unkostenbeteiligung) - Nach Erhalt der Bewilligung (diese erhalten Sie als Kunde ebenfalls zugestellt) darf somit
Ihr Projekt realisiert werden.
Formular für Baueingabe Kaminofen / Kaminanlage
1. Ofen ersetzen
Sofern Sie einen bestehenden Ofen ersetzen möchten, wird auch hierzu eine Bewilligung der kantonalen Feuerpolizei (örtlich zuständiges Bauamt) benötigt. Wenn Sie diese Formalitäten nicht selbst erledigen möchten, bieten die Ofen Welten Küblis diese jeweils mit der Offertenerstellung an. Mit dem schriftlichen Versand erhalten Sie bereits das Formular, welches von Ihrer Seite entsprechend zu ergänzen, und an die Ofen Welten zurück zu senden ist. Wir kümmern uns um die notwendigen Leistungserklärungen und VKF-Dokumente und geben alles zusammen dem zuständigen Bauamt ein.
2. Neuer Ofen, aber bestehende Kaminanlage
Auch hier gilt das gleiche Verfahren, wie oben stehend.
3. Geplanter Neubau mit Ofen und Kaminanlage
In diesem Fall ist zunächst mit dem Architektur-, oder Planungsbüro zu klären, was von dieser Seite feuerpolizeilich bereits ein Bewilligungs-Antrag eingegeben wurde. Ansonsten gilt wiederum das gleiche Prozedere wie unter Absatz 1.
Link zum Formular für den Kanton Graubünden (Gesuch Einzelfeuerung)
4. Feuerpolizeiliche Bewilligungen ausserhalb des Kantons Graubünden
Leider wird keine gesammtschweizerische Lösung angeboten. Jeder Kanton hat andere Formulare und Zuständigkeiten. Zum Teil unterscheiden sich sogar Gemeinden.
In diesem Fall ist zweckmässig, wenn Sie uns das Formular Ihrer Gemeinde zusenden könnten. Dann ergänzen wir die von unserer Seite benötigten Daten und Zulassungsformulare.
Wo finde ich die Leistungserklärungen oder technische Datenblätter des Ofens?
In der Regel hat jeder Hersteller auf seiner Homepage eine Rubrik für "Downloads". Wir zeigen kurz über einige Links das Beispiel des Herstellers Rika auf:
Hier der Link zu den Rika Downloads
Häufig befinden sich diese Dokumente, wie auch Leistungserklärung, technische Datenblätter direkt auf der Hersteller Hompage beim gesuchten Ofen selbst.
Hier ein weiterer Beispiel Link von Rika