Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kaminbau Luzi/Ofen Welten
Garantie-, und Lieferbestimmungen, Datenschutz
Gültigkeitsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Offerten, Lieferungen und Arbeiten. Ausnahmen von den nachfolgend aufgeführten Bedingungen gelten nur wenn sie als integrierter Bestandteil des Kaufvertrages in schriftlicher und rechtsgültig unterzeichneter Form vorliegen.
Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise beinhalten nur die in der Offerte resp. Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungen und Arbeiten. Die Preise sind auf der Basis Normal Arbeitszeit und unter der Voraussetzung, dass die Arbeiten ohne Unterbrechung zu Ende geführt werden können, berechnet. Bei Unterbrechungen unserer Arbeiten aus Gründen, die nicht wir verschuldet haben, werden die anfallenden Mehrkosten verrechnet. Für Lieferungen franko Baustelle gilt die Voraussetzung, dass mit Lastwagen ohne Schwierigkeiten bis in die unmittelbare Nähe der Arbeitsstelle gefahren werden kann. Sollte diese Voraussetzung fehlen, aus Gründen welche nicht wir zu vertreten haben, wird der zusätzliche Aufwand (Zeit, Kran etc.) in Rechnung gestellt.
Termine Montage / Ofen Lieferungen / Lieferverzug durch höhere Gewalt
Die vereinbarten Termine gelten, sofern die baulichen Verhältnisse ein ungehindertes Arbeiten gestatten und der Kunde die Zahlungsverpflichtungen gemäss Werkvertrag eingehalten hat. (Sofern vorhanden) Vom Auftraggeber verlangte Überzeit wird mit den Zuschlägen gemäss OR in Rechnung gestellt. Bei Lieferverzögerungen hat der Kunde weder ein Recht auf Schadenersatz noch darauf, vom Vertrag zurückzutreten. Dies betrifft auch unvorhergesehene Ereignisse und Fälle von höherer Gewalt. (Epidemien, Krieg, Streik, Transportverzögerung, Rohstoffmangel) Eine vereinbarte Lieferzeit verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Tritt ein Kunde aufgrund zu langer Lieferfrist des Herstellers (bedingt durch höhere Gewalt) zurück, behält sich die Luzi Kaminbau Küblis vor, die entstandenen Aufwendungen für Kundenberatung/Bearbeitung usw. in Rechnung zu stellen, basierend auf OR 404 Abs. 2. (10% des Auftragsvolumens, mindestens CHF 500.00)
Zahlungen
Die geschuldeten Beträge sind gemäss den schriftlich vereinbarten Zahlungskonditionen und ohne jegliche Abzüge zu begleichen. Teilzahlungen gemäss Vertrag sind auch dann zu bezahlen, wenn die Liefertermine, aus Gründen, die nicht von uns verursacht wurden, nicht eingehalten werden können. Bei Zahlungsverzug ohne genügende Sicherheiten von Seiten des Kunden können wir vom Vertrag zurücktreten. Die schon angefallenen Kosten für Material und Arbeit werden zur sofortigen Zahlung fällig. Die Inbetriebsetzung einer Anlage, auch zu Testzwecken, ist gleichbedeutend mit der Übernahme derselben durch den Besteller. Die Zahlungspflicht ist erst erfüllt, wenn der Totalbetrag zu unserer Verfügung steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber dem Lieferanten zur Verrechnung zu bringen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns gemäss SIA 118 die Verrechnung eines Verzugszinses vor. Der Zinssatz ist 2% höher als der GKB Zinssatz für Kontokorrent-Kredite in der Vergleichsperiode. Sämtliche Zeichnungen, Pläne und Berechnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder zur Selbstausführung benützt werden, noch Dritten zur Kenntnisnahme oder zur Ausführung überlassen werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind die für Küblis örtlich und rechtlich zuständigen Gerichte.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Materialien bleiben so lange unser Eigentum mit vollem Verfügungsrecht, bis zur Erfüllung des Werkvertrages beziehungsweise der vollständigen Bezahlung des Rechnungs-Betrages. Materialien, die nach der Fertigstellung unserer Arbeit übrigbleiben, sind auch bei Pauschalarbeiten unser Eigentum.
Rechtsgrundlagen Datenschutz
Wir bearbeiten Personendaten im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzrecht wie insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG) und der Verordnung über den Datenschutz (Datenschutzverordnung, DSV).
Die vollumfängliche Datenschutzerklärung ersehen Sie unter www.ofenwelten.ch/Impressum.
Persönliche Daten, welche wir für Garantieansprüche/Serviceleistungen den jeweiligen Herstellern übermitteln, wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Adresse oder andere persönlichen Angaben im Rahmen der Übermittlung eines Registrierungs-Formulars, werden von uns gemeinsam mit dem Zeitpunkt und der IP-Adresse nur zum jeweils angegebenen Zweck verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben.
Garantie / Haftung
Für einwandfreies Material und fachgerechte Ausführung des bestätigten Auftrages, übernehmen wir Gewähr nach den Bedingungen: SIA Form. 118 und SIA Form 380-7. Bei Eingriffen von Drittpersonen und Änderungsarbeiten von Drittfirmen erlöschen alle Garantieansprüche. Für Garantierückstellungen werden nur Versicherungsgarantien über die vereinbarte Zeit, ab Beendigung der Arbeiten, abgegeben.
Ausnahmen: Bei Verwendung von flexiblen CrNiMo-Rohren beschränkt sich die Garantie auf die vom Hersteller erbrachte Garantieleistung. Alle Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Arbeiten, für die der Bauherr das Material selbst zur Verfügung stellt, bezieht sich unsere Garantie nur auf die fachgemässe Ausführung der Arbeit, jedoch nicht auf Qualität und Eignung des Materials. Für Kamin- und Pelletöfen, wassergeführte Wärmeerzeuger und Kochherde, welche durch uns montiert werden, gilt die Herstellergarantie. Ebenso für die elektrischen Steuerungsbauteile. Haftungsausschluss: Für die einwandfreie Kommunikation zwischen dem hauseignen WLAN-Router, dem Rika-Firenet Modul, sowie der MCZ APP können die Ofen Welten Küblis keinerlei Haftung übernehmen. Luzi Kaminbau / Ofen Welten, Version Oktober 2023.